Jugendschutz
Keine Abgabe von
Wein und Bier an unter 16-Jährige und
Spirituosen, Shots, Longdrinks an unter 18-Jährige.
Das Personal darf einen amtlichen Ausweis mit Altersangabe verlangen.
Keine Abgabe von
Wein und Bier an unter 16-Jährige und
Spirituosen, Shots, Longdrinks an unter 18-Jährige.
Das Personal darf einen amtlichen Ausweis mit Altersangabe verlangen.